Grundsätze unserer Arbeit

Perspektiven bekennt sich zu den Menschenrechten für Menschen mit Behinderungen, wie die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung sie verbindlich fordert, insbesondere zu den Forderungen auf uneingeschränkte, gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe der Menschen mit Behinderung am Leben der Gesellschaft.


 

„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“

Artikel 1 (Absatz 2) der UN-Behindertenrechtskonvention

Unsere Vision von Inklusion

Perspektiven will mit seinen internationalen Aktivitäten dazu beitragen, die mannigfachen Barrieren, die diese Teilhabe verhindern, abzubauen bzw. zu mildern, seien sie baulicher, sprachlicher, kultureller, struktureller Art oder durch Armut, Diskriminierung und Ausgrenzung veranlasst.

Behinderung verstehen wir hiernach vor allem als soziale Dimension. Behinderung findet immer in einem gesellschaftlichen Kontext statt. Eine physische oder psychische Beeinträchtigung muss nicht automatisch zu einer Behinderung führen.

Daraus ergibt sich für uns die Frage: wie kann trotz einer Beeinträchtigung Teilhabe und Selbstbestimmung gelingen?

Alle Menschen haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in Würde

Menschen mit schweren Behinderungen werden ein selbstbestimmtes Leben in Würde nur dann führen können, wenn sie ein im Vergleich zu allen anderen Menschen gleichberechtigtes Recht auf Bildung und Erziehung, auf körperliche und seelische Unversehrtheit und Rehabilitation sowie auf Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe haben. Aufgrund ihrer komplexen Beeinträchtigungen muss ihnen, wie zeitweise auch allen anderen Menschen, ein Anspruch auf Anteilnahme und Hilfe gewährt werden.

Die Menschenrechte zu achten und für alle zu garantieren ist ganz besonders die Aufgabe der Menschen, die ein Leben in sozialer Gemeinschaft und ohne wirtschaftliche und gesundheitliche Sorgen führen können.

Individuell fördern und lebenslang begleiten

Jeder Mensch ist einzigartig, wertvoll und unterscheidet sich von allen anderen Menschen. Seine Individualität gilt es zu schätzen und zu bewahren.

Jeder Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner individuellen Entwicklungschancen, Befriedigung seiner individuellen Bedürfnisse und auf Teilhabe in einer von sozialen Werten geprägten Gemeinschaft. Menschen mit schweren Behinderungen sind dabei auf eine individuelle und häufig lebenslange Unterstützung und Begleitung  angewiesen.

Der tägliche und manchmal auch nur kleine Erfolg, die Freude, die wir anderen bereiten und die Resonanz der Menschen, die wir unterstützen, sind uns wichtig und machen uns Mut.

Teilhabe und Selbstbestimmung als Leitidee unseres Handelns

Unter Teilhabe verstehen wir den gelebten Bezug zu- und miteinander in einem sozialen Umfeld. Das schließt den umfassenden, uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zu allen Lebensbereichen mit entsprechenden Wahlmöglichkeiten ein.

Selbstbestimmung wirkt als zentrale Kraft der Persönlichkeitsbildung und ermöglicht eine Mitwirkung des Einzelnen in allen bedeutsamen Lebenssituationen.

Teilhabe und Selbstbestimmung im Leben für Menschen mit Behinderungen fortschreitend zu verwirklichen, prägt unser Handeln für die Menschen, die wir gemeinsam mit unserem Partnerverein Perspektivy in St. Petersburg begleiten.

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